Mar 2, 2006 10:46
18 yrs ago
German term
Rückindossament
German to Polish
Bus/Financial
Finance (general)
;)
Proposed translations
(Polish)
4 +1 | indos zwrotny | Danuta Polanska |
4 | indos własny / żyro własne | Andrzej Lejman |
Proposed translations
1 hr
indos własny / żyro własne
b. Form und Inhalt des Indossaments
Für das Indossament ist gem. Art.13 I 2 WG Schriftform erforderlich und zwar auf dem Wechsel, einem im
Anhang zum Wechsel befindlichen Blatt oder auf einer Wechselabschrift gem. Art. 67 III WG.
Ort des Vermerks ist i.d.R. die Wechselrückseite, sollte das Indossament auf der Vorderseite der Urkunde
stehen, ist hervorzuheben, daß es sich um ein solches handelt verbunden mit der Unterschrift des Indossaten
gem. Art. 13 I 2 WG86.
Zu unterscheiden ist zwischen den zwei Formen des Indossaments: Namens– bzw. Vollindossaments und
Blankoindossament. Beiden gemeinsam sind einige inhaltliche Erfordernisse und zwar :
- Hervorgehen der Übertragung der Rechte aus dem Wechsel hinsichtlich der gesamten Summe ohne
Bedingung an einen anderen gem. Art. 12 I, II WG
- Wechselberechtigung des Indossanten in seiner Funktion als Remittent, vorangegangener Indossatar oder
ggf. als Aussteller beim Wechsel an eigene Order
- Unbeschränktheit der Person des Indossatars, d.h. dies kann jede beliebige Person sein auch ehemalige
Indossanten oder der Bezogene selbst gem. Art. 11 III WG (sog. Rückindossament)87.
Für das Indossament ist gem. Art.13 I 2 WG Schriftform erforderlich und zwar auf dem Wechsel, einem im
Anhang zum Wechsel befindlichen Blatt oder auf einer Wechselabschrift gem. Art. 67 III WG.
Ort des Vermerks ist i.d.R. die Wechselrückseite, sollte das Indossament auf der Vorderseite der Urkunde
stehen, ist hervorzuheben, daß es sich um ein solches handelt verbunden mit der Unterschrift des Indossaten
gem. Art. 13 I 2 WG86.
Zu unterscheiden ist zwischen den zwei Formen des Indossaments: Namens– bzw. Vollindossaments und
Blankoindossament. Beiden gemeinsam sind einige inhaltliche Erfordernisse und zwar :
- Hervorgehen der Übertragung der Rechte aus dem Wechsel hinsichtlich der gesamten Summe ohne
Bedingung an einen anderen gem. Art. 12 I, II WG
- Wechselberechtigung des Indossanten in seiner Funktion als Remittent, vorangegangener Indossatar oder
ggf. als Aussteller beim Wechsel an eigene Order
- Unbeschränktheit der Person des Indossatars, d.h. dies kann jede beliebige Person sein auch ehemalige
Indossanten oder der Bezogene selbst gem. Art. 11 III WG (sog. Rückindossament)87.
+1
1 hr
indos zwrotny
to sytuacja, w której weksel wraca do indosanta
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