Mar 14, 2023 13:37
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Spanish term
Cláusula Subrogatoria
Spanish to German
Law/Patents
Law (general)
Derecho Procesal
Hola compañeros en la sala
¿Alguien sabe la equivalencia de "cláusula subrogatoria/de subrogación" en alemán?
En mis fuentes jurídicas, no lo encuentro o hay duda...
¿"RechtsEintrittsklausel"?
Gracias de antemano
¿Alguien sabe la equivalencia de "cláusula subrogatoria/de subrogación" en alemán?
En mis fuentes jurídicas, no lo encuentro o hay duda...
¿"RechtsEintrittsklausel"?
Gracias de antemano
Proposed translations
(German)
1 -1 | Ersatzklausel / salvatorische Ersatzklausel / Surrogat-Klausel | andres-larsen |
3 | Abtretungsklausel | Dr. Anette Klein-Hülsen |
Proposed translations
-1
27 mins
Selected
Ersatzklausel / salvatorische Ersatzklausel / Surrogat-Klausel
Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 306 Rechtsfol ...
https://www.haufe.de › recht › nie...
Unwirksam ist insbesondere eine Ersatzklausel, wonach im Falle der Unwirksamkeit eine Regelung gelten soll, die der unwirksamen Klausel so weit wie möglich ...
Fallsammlung zur Rechtsgestaltung
https://books.google.com › books
Bernhard Ulrici · 2010 · Law
Eine konkrete oder abstrakte Ersatzklausel ist nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie sittenwidrig ist. Dies ist nach der klassischen Formel der h.
Rechtssätze für 4Ob135/15d - Justiz - RIS
https://www.ris.bka.gv.at › JustizE...
Vgl auch; Beisatz: Eine mit der Formulierung einer Ersatzklausel abgegebene Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht. (T3)
2. Als salvatorische Ersatzklausel Rn. 40 - 43 - beck-online
https://beck-online.beck.de › Dok...
Als salvatorische Ersatzklausel. a) Diskrepanz zwischen § 307 Abs. 3 und § 307 Abs. 2 Nr. 1 · b) Berücksichtigung des konkreten Vertragstyps.
Schriftlicher Bericht - Deutscher Bundestag
https://dserver.bundestag.de › btd
PDF
Es erscheint jedoch angebracht, die Surrogat-Klausel aufrechtzuerhalten, da Ersatzanschaffungen nach 1945 nur von Einrichtungen der öffentlichen Hand.
Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode Drucksache 1253
https://dserver.bundestag.de › btd
PDF
Durch die vorgeschlagene Fassung könnte die der Rechtssicherheit gefährliche Surrogat-Klausel des § 4. Abs. 1 Satz 2 vermieden werden. 3. Zu § 11. § 11 erhält ..
https://www.haufe.de › recht › nie...
Unwirksam ist insbesondere eine Ersatzklausel, wonach im Falle der Unwirksamkeit eine Regelung gelten soll, die der unwirksamen Klausel so weit wie möglich ...
Fallsammlung zur Rechtsgestaltung
https://books.google.com › books
Bernhard Ulrici · 2010 · Law
Eine konkrete oder abstrakte Ersatzklausel ist nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie sittenwidrig ist. Dies ist nach der klassischen Formel der h.
Rechtssätze für 4Ob135/15d - Justiz - RIS
https://www.ris.bka.gv.at › JustizE...
Vgl auch; Beisatz: Eine mit der Formulierung einer Ersatzklausel abgegebene Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht. (T3)
2. Als salvatorische Ersatzklausel Rn. 40 - 43 - beck-online
https://beck-online.beck.de › Dok...
Als salvatorische Ersatzklausel. a) Diskrepanz zwischen § 307 Abs. 3 und § 307 Abs. 2 Nr. 1 · b) Berücksichtigung des konkreten Vertragstyps.
Schriftlicher Bericht - Deutscher Bundestag
https://dserver.bundestag.de › btd
Es erscheint jedoch angebracht, die Surrogat-Klausel aufrechtzuerhalten, da Ersatzanschaffungen nach 1945 nur von Einrichtungen der öffentlichen Hand.
Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode Drucksache 1253
https://dserver.bundestag.de › btd
Durch die vorgeschlagene Fassung könnte die der Rechtssicherheit gefährliche Surrogat-Klausel des § 4. Abs. 1 Satz 2 vermieden werden. 3. Zu § 11. § 11 erhält ..
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19 hrs
Abtretungsklausel
"subrogación": Einsetzung in die Rechte eines anderen, Forderungsübergang usw. (siehe Wörterbuch von Becher)
siehe auch:
"d) (...) Durch diese Vereinbarung geht im Wege der »subrogación« die Forderung auf den neuen Gläubiger über. Einer Mitwirkung des Altgläubigers bedarf es daher nicht."
Reichmann in: RIW 1994, 1017
siehe auch:
"d) (...) Durch diese Vereinbarung geht im Wege der »subrogación« die Forderung auf den neuen Gläubiger über. Einer Mitwirkung des Altgläubigers bedarf es daher nicht."
Reichmann in: RIW 1994, 1017
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