Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
insurance history
German translation:
Versicherungshistorie
Added to glossary by
Renate Radziwill-Rall
Mar 13 13:33
2 mos ago
30 viewers *
English term
insurance history
English to German
Bus/Financial
Insurance
Risikoübernahme
Previous insurance record of the insured or proposer. Unsatisfactory insurance history is material and must be disclosed to the insurer. Where proposal forms are used, it is customary for the insurer to include questions about present insurances; previous declinatures; imposition of special terms or increased premiums by previous insurers; refusals to renew; cancellations. (Bennett, C., Dictionary of Insurance (Second Edition), 2004, p. 168)
Proposed translations
(German)
4 +4 | Versicherungshistorie | Renate Radziwill-Rall |
4 +2 | Versicherungsverlauf | Steffen Walter |
Change log
Mar 13, 2024 13:56: Steffen Walter changed "Field (write-in)" from "Risikouebernahme" to "Risikoübernahme"
Mar 16, 2024 15:03: Renate Radziwill-Rall Created KOG entry
Proposed translations
+4
30 mins
Selected
Versicherungshistorie
Erfahrungswert
Peer comment(s):
agree |
Arne Krueger
: Or Versicherungsverlauf
6 mins
|
Danke
|
|
agree |
Birgit Gläser
: Die Historie sollte auch frühere Versicherungen einschließen, nach denen hier dediziert gefragt wird...
1 day 0 min
|
Danke Birgit, ufff! ein Lichtblick
|
|
agree |
thefastshow
: Eigentlich ein bisschen zu gehoben finde ich, aber wahrscheinlich treffender. // Eigentlich gern geschehen!
1 day 23 hrs
|
eigentlich danke
|
|
agree |
Johannes Gleim
: "Historie" ist allumfassend
2 days 4 hrs
|
danke
|
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Danke vielmals!"
+2
43 mins
Versicherungsverlauf
Siehe z. B.
https://deutsche-schadenshilfe.de/brandschaden/wohnungsbrand...
"Als grob fahrlässig gilt ein Handeln, bei dem jemand die erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt. Das gilt dann, wenn selbstverständliche Überlegungen ausbleiben oder außer acht bleibt, was jedem unter den vorliegenden Umständen unmittelbar einleuchten müsste. Bei einem Brand durch eine Kerze müsste allerdings jedem die besondere Gefahr bewusst sein. Zusätzlich muss ein unentschuldbares Verhalten feststellbar sein, das über das übliche Maß hinausgeht. Der Sachbearbeiter kann eine Quote von 0 bis 100 Prozent festsetzen. Bei einer Leistungskürzung dürfen der vorherige Versicherungsverlauf, die Schadenshöhe im aktuellen Fall und die Vermögenssituation des Betroffenen keine Rolle spielen."
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/172543
"Der Versicherte sei langjähriger Patient des Klägers. Eine passende Krebsdiagnose finde sich jedoch nicht im Versicherungsverlauf."
https://degenia.de/wp-content/uploads/2023/05/degenia-DMU-Ma... (S. 8, Risikolebensversicherung)
https://deutsche-schadenshilfe.de/brandschaden/wohnungsbrand...
"Als grob fahrlässig gilt ein Handeln, bei dem jemand die erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt. Das gilt dann, wenn selbstverständliche Überlegungen ausbleiben oder außer acht bleibt, was jedem unter den vorliegenden Umständen unmittelbar einleuchten müsste. Bei einem Brand durch eine Kerze müsste allerdings jedem die besondere Gefahr bewusst sein. Zusätzlich muss ein unentschuldbares Verhalten feststellbar sein, das über das übliche Maß hinausgeht. Der Sachbearbeiter kann eine Quote von 0 bis 100 Prozent festsetzen. Bei einer Leistungskürzung dürfen der vorherige Versicherungsverlauf, die Schadenshöhe im aktuellen Fall und die Vermögenssituation des Betroffenen keine Rolle spielen."
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/172543
"Der Versicherte sei langjähriger Patient des Klägers. Eine passende Krebsdiagnose finde sich jedoch nicht im Versicherungsverlauf."
https://degenia.de/wp-content/uploads/2023/05/degenia-DMU-Ma... (S. 8, Risikolebensversicherung)
Peer comment(s):
agree |
Heike Kurtz
27 mins
|
neutral |
Renate Radziwill-Rall
: nur im Zusammenhang mit der Rentenberechnung
43 mins
|
Dachte ich auch, aber das stimmt nicht. Siehe die angegebenen Quellen aus anderen Versicherungssparten.
|
|
agree |
Schtroumpf
: So kenne ich das auch aus der Übersetzungspraxis, namentlich bei Kfz-Versicherungen.
5 hrs
|
neutral |
Birgit Gläser
: Versicherungsverlauf würde ich auf den Verlauf einer bestehenden Versicherung beziehen, wobei bei der Historie auch frühere Versicherungen berücksichtigt werden...
23 hrs
|
M. E. umfassen beide Termini sowohl den Verlauf der bestehenden/aktuellen Versicherung als auch Vorversicherungen. Ich stufe sie daher als Synonyme ein.
|
|
neutral |
Johannes Gleim
: Das müsste man als Versicherungsverlauf und Vorversicherungsverlauf bezeichnen. Versicherungsverlauf beziehe ich nur auf die aktuelle Versicherung.
2 days 2 hrs
|
Discussion
In diesem Zusammenhang muss ich darauf hinweisen, dass die Historie auch frühere Versicherungsverläufe einschließt.
Wenn man allerdings "insurance history" als allgemeinen Begriff verwenden möchte wie z.B. hier "Damit soll das Entstehen von Lücken im Versicherungsverlauf der Krankenversicherung **(es wäre hier einzufügen: "eines Menschen")** vermieden werden." https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/fr...
, dann geht natürlich auch Versicherungsverlauf.
Es sei gesagt, das ich Björns Argument, dass es sich bei Verlauf meistens um Daten von einem registrierenden/aufzeichnenden Körper handelt, teile.
Dem kann man nur zustimmen, allerdings ist das ja hier der Diskussionsbereich. Und so lange wir uns nicht gegenseitig mit Bananen beschmeissen oder übermäßig ausfällig werden (alles schon erlebt, bis auf die Bananen - leider! haha), ist das meiner Meinung nach okay. Es geht ja um eine möglichst nahe Lösung des Sachverhalts.
Björn, ja, da haben wir aneinander vorbeigeredet. Ist Auslegungssache. Aber ich verstehe deine Argumentation.
https://www.inter-makler.net/angebot-kom/pages/hus/baugewerb...
Siehe letzte Kategorie. Vielleicht bin ich da zu eigen beim Komposita, nur ein Verlauf ist für mich, wie bei Krankheitsverlauf etc. für eine einzige Sache; hier wäre dies für mich ebenso nur für einen Vertrag (auch bei Vertragsverlauf), weshalb ich den Plural bevorzuge. Der "Browserverlauf" ist ja auch nur von einem Browser, nicht mehreren, aber in Englisch eben history, das macht das Ganze so schwierig.
Was den zweiten Teil betrifft habe ich inzwischen das gefunden:
https://www.google.de/books/edition/The_Insurance_of_Commerc...
Hoffe, du kannst die Preview sehen. Es scheint darum zu gehen, dass wirklich alle möglicherweise relevanten Vorschäden etc. offenzulegen sind (aus dem Text: "Previous fires...must be disclosed even if they occurred at different premises.").
In Verbindung mit einer anderen Quelle würde ich sagen, es geht um die Vollständigkeit der gemachten Angaben.
Grüße
Sollte der Versicherungsverlauf Auffälligkeiten [Unregelmäßigkeiten] aufweisen, so sind diese [die entsprechenden] Informationen wesentlich [von wesentlicher Bedeutung] und (gegenüber) dem Versicherer offenzulegen [anzugeben].
Vielleicht missverstehen wir uns gerade, aber ich gehe von derselben Definition aus wie unten angegeben:
"Vorversicherung : Bezeichnung dafür, dass bei dem gleichen oder einem anderen Versicherungsunternehmen bereits ein Versicherungsvertrag für das gleiche Risiko besteht oder bestanden hat."
Also zwecks gleichem Unternehmen, das ist mWn egal.
@Steffen
Normalerweise wirst du über Schäden unter dem Punkt "Vorversicherung" gefragt, wenn ich mich recht erinnere (Schäden der letzten 5 Jahre bspw.) oder ja, es wird getrennt in Vorversicherung und Vorschäden: "Die Beklagte behauptet unter anderem, im Zuge des Vertragsanbahnungsgesprächs sei eine Belehrung über die Anzeige- und Hinweispflichten des Versicherungsnehmers und eine Befragung zu Vorschäden und Vorversicherungen erfolgt."
https://openjur.de/u/88149.html
Da im Normalfall (in Deutschland) eine Schadensrenta o.ä. bei der Vorversicherung vom Versicherer angefragt wird und es damit eher um deine Antragsformulare geht, würde ich das lockerer sehen.
Die Frage, die bleibt, ist was du aus "Unsatisfactory insurance history is material and must be disclosed..." machst? Bekomme das mit Verlauf/Historie irgendwie nicht hin.
Grüße
"Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir berechtigt, dies durch Abfrage bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer zu überprüfen. Hierzu dürfen wir nachfragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war."
Vgl. https://www.helberg.info/glossar/vorversicherung
Gab es ganze Gerichtsurteile zu:
https://www.ra-kotz.de/neukunde.htm
https://www.versicherungsrechtsiegen.de/versicherungsmaklerh...
Nur den Plural braucht es dann wohl:
https://www.test.de/Vorversicherung-Fruehere-Vertraege-41908...
Es geht ja auch um den Rest der Definition und während ich nicht ausschließen will, dass das geht, frage ich mich gerade, wie man die Vorschläge dort einbauen will.
Grüße und einen schönen Abend